MEINE

PREISE

Körperliche Gesundheit ist die Basis für unsere Lebensqualität und sollte keine Frage des

Preises sein!

Mit ärztlicher Verordnung

 

  • Erstbehandlung = Erstgespräch mit Anamnesebogen und anschließender Massagebehandlung - Dauer
    60 Minuten € 80,-

  • Jede weitere Massagebehandlung dauert
    50 Minuten und kostet € 67,-

  • Heilmassagen mit ärztlicher Verordnung können bei der Krankenkasse teilweise rückvergütet werden.

  • Elektro- oder Ultraschalltherapie dauert 10 min und kostet € 15,-

OHNE ärztliche Verordnung

 

  • Erstbehandlung = Erstgespräch mit Befunderhebung und anschließender Massagebehandlung -
    Dauer 60 Minuten € 80,-

  • Jede weitere Massagebehandlung dauert
    50 Minuten und kostet € 67,-

  • Entspannungsmassagen ohne ärztliche Verordnung können bei der Krankenkasse nicht rückvergütet werden.

Weitere Behandlungsmaterialien wie ätherische Massageöle, Massagecremes, Narbensalben, usw. sind im Rahmen der Behandlung inkludiert.

 

Die Behandlungskosten sind vor Ort zu bezahlen, nach der 3. und 6. Behandlung bzw. 5. und 10. Behandlung.

Es gibt die Möglichkeit, entweder Barzahlung oder Kartenzahlung mit allen üblichen Giro- und Kreditkarten.

 

Ich bitte Sie, zu Ihrem Massagetermin ein

Leintuch mitzubringen.

Terminabsagen & Stornobedingungen

 

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, dies bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bekannt zu geben. Bei zu späten Stornierungen oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin, muss ich leider die volle Leistung in Rechnung stellen.

 

Bitte beachten Sie ebenfalls, bei zu spätem Erscheinen zum vereinbarten Termin, werde ich mich grundsätzlich bemühen, Ihnen eine ungekürzte Massage zu bieten. Sollte dies nicht möglich sein, ersuche ich Sie im Interesse nachfolgender Gäste um Verständnis, dass ich Ihre Behandlung kürzen muss.

KOSTEN

RÜCKERSTATTUNG

Bei ärztlicher Verordnung ist eine teilweise Rückverrechnung mit der Krankenkasse möglich, die vom Patienten selbst durchgeführt werden muss. Die Rückvergütung ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse.

Es ist wichtig, dass Sie beim Einreichen der ersten Honorarnote die ärztliche Verordnung mitschicken.

 

Nachfolgend der Link mit den Tarifen für die Kostenerstattung für Leistungen von Heilmasseuren, aufgeteilt nach SVS, ÖGK und BVAEB:

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SVS Gesundheitshunderter

Die Sozialversicherungsanstalt unterstützt aktiv die Gesundheit ihrer Kunden, indem jeder Versicherte jährlich einen SVS Gesundheitshunderter erhält. Dieser kann bei mir für Massagebehandlungen in Anspruch genommen werden. Hier finden Sie Details zum SVS Gesundheitshunderter...
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KFG - Kranken und Unfallfürsorge für OÖ

Jeder Mitarbeiter erhält 1 x pro Jahr einen Zuschuss für Massagen über € 350,-  Pro Jahr ist eine neue ärztliche Verordnung mit Ausstellungsdatum und Diagnose ausstellen lassen. Übernommen werden Heilmassagen, Lymphdrainagen, Fußreflexzonenmassage, usw.

Hier finden Sie Details
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LKUF – OÖ Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge

Mit ärztlicher Verordnung vergütet die LKUF pro Kalenderjahr € 380,-

Übernommen werden Heilmassagen und Lymphdrainagen.

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Sie haben eine private Krankenversicherung abgeschlossen?
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger. Viele private Krankenversicherungen übernehmen je nach Vertrag einen Großteil der Behandlungskosten.

GUTSCHEIN
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Bestellung telefonisch, per Email oder direkt in meiner Praxis.

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